Wir sind vom 23.12. bis einschließlich 1. Januar im Betriebsurlaub. Während dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar und es werden keine Bestellungen versandt. Sie können uns aber gern per Mail kontaktieren. Wir wünschen frohe Festtage!

GARANTIE


Die Herstellung der TITAN-Produkte unterliegt ständigen Kontrollen. Auch die verschiedenen Rohstoffe und Zubehörteile werden vor der Verwendung streng geprüft. Sollte es dennoch zu unerwarteten Rückfragen zu einem TITAN-Produkt kommen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

TITAN gewährleistet 10 Jahre Garantie (ab dem gültigen Kaufdatum) auf Produkte aus der LITRON Kollektion. Bei älteren Produkten entnehmen Sie die Garantiezeit dem beiliegenden Produktanhänger.


Dies gilt nach Maßgabe des Folgenden:
Die Garantie deckt ausschließlich Materialfehler und durch mangelnde Verarbeitung verursachte Defekte ab und ist auf den Produktwert beschränkt. Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, normale Abnutzung oder auf unsachgemäßen Gebrauch durch Dritte zurückzuführen sind, sind durch diese Garantie nicht gedeckt. Verkratzen und Verbeulen fallen nicht unter die Garantie. 

Bitte beachten Sie: Auch Polycarbonat kann Beulen bekommen. Dies ist eine Eigenschaft des Materials, kein Materialfehler und somit kein Reklamationsgrund. Ebenso verhält es sich mit Anhäufungen von Metallicpartikeln, die aufgrund des Spritzgussverfahrens beim Rahmen partiell vorkommen können.

Die Garantie gilt nur unter Vorlage des Kaufbelegs. Bei gültigen Garantieansprüchen kann die Instandsetzungspflicht nach Wahl von TITAN durch Umtausch abgewendet werden. Weitergehende Ersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten.

Bei einem Garantiefall wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.


Ergänzend möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen geben:

Transportschäden sind Schäden, die durch Dritte entstanden sind und auch durch diesen abgewickelt werden müssen. Kontrollieren Sie Ihr Gepäck nach jeder Reise sofort an der Gepäckausgabe (möglichst vor der Zollkontrolle) auf Beschädigungen. 

Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese unverzüglich mündlich und schriftlich bei der Auskunft Ihres Transportunternehmens (Fluggesellschaft, Reederei, Busunternehmen etc.) und lassen Sie sich den Schaden schriftlich bestätigen. 

Die sofortige Meldung eines aufgetretenen Schadens beim zuständigen Beförderer führt in der Regel zu einer zeitnahen und großzügigen Schadenregulierung.