Wenn Sie Schäden feststellen, melden Sie diese Schäden so schnell wie möglich dem Beförderer, z.B. der Fluglinie, mit der Sie geflogen sind.
Am besten ist es, einen entstandenen Schaden noch vor Verlassen des Flughafens zu melden. Bemerken Sie den Kofferschaden erst zuhause oder im Hotel, haben Sie laut dem ‚Montrealer Übereinkommen‘ in der Regel sieben Tage nach Annahme des beschädigten Gepäckstücks Zeit, solche sogenannten „Flugschäden“ geltend zu machen. Unser Tipp: Am besten handeln Sie sofort!
Bitte beachten Sie: Ein Kofferschaden, der unterwegs von Dritten wie der Flug-, Bus- oder Schifffahrtsgesellschaft verursacht wird, ist kein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Deshalb muss der Kofferschaden vom Verursacher begutachtet und (falls nötig) repariert oder ersetzt werden.